Leistungen/Umsatzsteuer Service


USt-Rückerstattungs-Service


Gemeinsam mit unserem dänischen Partner Nikosax A/S bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service:

Fast alle europäischen Länder* bieten ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer, die in den Rechnungen für sämtliche im jeweiligen Land erworbenen Waren und Dienstleistungen enthalten ist, rückerstatten zu lassen. Der entsprechende in der Regel mit einigem Aufwand verbundene Antrag bei der jeweiligen Finanzbehörde wird Ihnen auf Wunsch von Nikosax abgenommen. Das erspart Ihnen nicht nur Zeit und Ärger, sondern durch den wegfallenden Verwaltungsaufwand auch bares Geld.

Nikosax übernimmt für Sie alle Formalitäten, prüft Ihre (UTA) Belege auf Vollständigkeit und wickelt die Rückerstattung komplett für Sie ab. Nach Rückerstattung durch die jeweiligen Finanzbehörden wird Ihnen die in den Länderrechnungen enthaltene Umsatzsteuer nach Abzug einer moderaten Bearbeitungsgebühr automatisch in der darauf folgenden UTA-Rechnung gutgeschrieben.

Überzeugt?
Dann füllen Sie doch am besten gleich den Antrag auf Teilnahme am Umsatzsteuer-Rückerstattungs-Service durch Nikosax aus, den wir für UTA Kunden im Exklusivbereich hinterlegt haben!

Sie sind bereits UTA Kunde und sind für den Exklusivbereich angemeldet?
Dann gelangen Sie hier zum online-Antrags-Formular - einfach klicken und einloggen.

Sie sind UTA Kunde, sind aber noch nicht für den Exklusivbereich angemeldet?
Dann können Sie das hier nachholen und alle Vorteile des UTA Extranets genießen!

Alternativ oder zusätzlich erhalten unsere Kunden Unterstützung bei den jeweiligen europäischen UTA Steuervertretern. Die Kontaktadressen finden Sie hier.

Weitere Informationen unter www.nikosax.com.

Für diese Länder können Sie unseren USt-Service nutzen1:


Belgien5

Niederlande5

Dänemark5

Norwegen5

Deutschland5

Österreich5

Estland2

Polen

Finnland

Portugal2

Frankreich

Schweden

Großbritannien

Schweiz/Liechtenstein235

Irland4

Slowakei2

Italien

Slowenien5

Lettland2

Spanien4

Litauen2

Tschechien

Luxemburg

Ungarn


  1. Für nicht in der EU ansässige Unternehmen ist der USt-Service nur eingeschränkt möglich.
  2. In diesen Ländern ist die Schnellerstattung zur Zeit noch nicht möglich.
  3. Die Schweiz und Liechtenstein erstatten deutschen Unternehmen keine Umsatzsteuer auf Diesel.
  4. Busunternehmen sind nicht erstattungsberechtigt.
  5. Für Busunternehmen gilt ein spezielles Verfahren.

Sie haben noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie doch einfach die für Sie zuständige Niederlassung oder wählen die UTA Servicehotline: ++49 (0)6027/509-131, wo Ihnen unsere kompetenten Servicekräfte gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.