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Laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sind gewerbliche Berufskraftfahrer des Güterkraft- oder Personenverkehrs mit Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E/C/CE bzw. D1/D1E/D/DE verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungsnachweise zu erbringen.

Durch diese Änderungen soll zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden, zum anderen sollen die Fahrer für wirtschaftlichere Fahrweise sensibilisiert werden.

Was ändert sich für wen?
Neueinsteiger, die nach dem 10.09.2008 (Bus) bzw. 10.09.2009 (Lkw) Ihre Fahrerlaubnis erwerben, müssen einen Nachweis über eine Grundqualifikation erbringen, um gewerblich fahren zu dürfen. Darüber hinaus sieht das BKrFQG regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen vor: alle 5 Jahre sind 35 Stunden (5 Tage à 7 Stunden) zu absolvieren.

Berufskraftfahrer mit Fahrpraxis, die Ihre Fahrerlaubnis vor den oben genannten Stichtagen erworben haben, müssen keine Grundqualifikation nachweisen, sind  jedoch ebenso zum Nachweis von regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet. Auch hier gilt: alle 5 Jahre sind 35 Stunden (5 Tage à 7 Stunden) nachzuweisen.

Auch Aushilfsfahrer, die für gewerbliche Fahrten eingesetzt werden, müssen den Anforderungen des BKrFQG nachkommen und den regelmäßigen Nachweis der Weiterbildung erbringen.

In Kooperation mit dem TÜV Rheinland halten wir für unsere Kunden folgende attraktive Angebote bereit!

Fünf eintägige Weiterbildungsmodule zum Nachweis der Weiterbildung gemäß BKrFQG:

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherheit

Sowie die beschleunigte Grundqualifikation für Bus bzw. Lkw (140 Zeitstunden)

Auch wenn die Pflicht zum Nachweis der Weiterbildung erst ab dem 10.09.2013 (Bus) bzw. 10.09.2014 (Lkw) besteht, empfehlen wir Ihnen sich schon jetzt anzumelden – so sind Sie flexibler in Ihrer Planung und vermeiden spätere Engpässe beim Fahrereinsatz.

Buchen Sie jetzt bei unserem Partner TÜV Rheinland und profitieren Sie als UTA Kunde vom attraktiven Preisvorteil!

Hier geht’s zu den Angeboten von TÜV Rheinland.

Sie haben darüber hinaus Interesse an weiteren Schulungsangeboten – auch außerhalb des BKrFQG? Auch dann ist der TÜV Rheinland Ihre richtige Adresse. Informieren Sie sich auf  www.tuev-berufskraftfahrer.de  oder rufen Sie die gebührenfreie TÜV-Service-Hotline an: 0800 8484006.

News vom 29.01.2010